Wohnungsreinigung
Der allgemein übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad,
Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person wird einmal in
der Woche bis zu 2 Stunden gereinigt. Diese Leistung setzt voraus, dass
die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war.
|