Hausnotruf
Dem Versicherten wird bei Bedarf eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger oder
einem Funkarmband zur Verfügung gestellt und in der Wohnung der versicherten
Person installiert, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen
(entsprechender Strom- und Telefonanschluss) hierfür in der Wohnung
vorhanden sind.
Über die Hausnotrufanlage ist für die versicherte Person rund um die Uhr
eine Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst.
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