Grundpflege
Entspricht die unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen und
geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten mindestens der Pflegestufe 1
gemäß Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung), dann werden für
bis zu 4 Wochen folgende Leistungen erbracht:
- Körperpflege einschließlich Teil- oder Ganzwaschungen
- An- und Auskleiden
- Hilfe beim Verrichten der Notdurft
- Lagerung im Bett
- Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsübungen
- Zubereitung von Mahlzeiten und die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Diese Pflegeleistungen werden bis zu zweimal täglich für insgesamt
bis zu 2 Stunden pro Tag erbracht. Wenn die versicherte Person von
Angehörigen gepflegt wird, werden diese auf Wunsch für die
Aufgaben der täglichen Pflege geschult.
24-Stunden-Pflegenotruf mit Fahrkostenübernahme
Gleichzeitig kann mit der Erbringung von Leistungen der Grundpflege -
soweit örtlich möglich - ein Pflegenotruf eingerichtet werden,
über den rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale erreichbar ist,
die im Notfall eine ausgebildete Pflegkraft zur entsprechenden Hilfeleistung
vorbeischickt. Voraussetzung ist, dass in der Wohnung ein Stromanschluss
und ein Telefonanschluss genutzt werden können.
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